



Eigener Führerschein, eigenes Fahrzeug, eigenes Leben – genießen Sie Ihre Unabhängigkeit mit mehr Mobilität. So können Sie einen Führerschein erwerben:
Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Landratsamt, der Stadtverwaltung oder direkt beim Straßenverkehrsamt. Dort wird entschieden, ob und welche zusätzlichen Auflagen erfüllt werden müssen, zum Beispiel ob ein Gutachten sowie Eignungsbeurteilungen durch Sachverständige erforderlich sind.
Unter Umständen benötigen Sie je nach Art Ihrer Behinderung ein medizinisches Gutachten, ein Eignungsgutachten oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten.
a) Medizinisches Gutachten
Das Gutachten ist bei der Anschaffung Ihres behindertengerechten Fahrzeugs sehr wichtig, weil es ausschlaggebend für die Höhe Ihrer finanziellen Unterstützung durch staatliche Kostenträger ist.
Es wird von einem Facharzt ausgestellt und beinhaltet :
- Ihre persönlichen Daten
- Bezeichnung der Behinderung oder Erkrankung
- Auswirkungen der Behinderung oder Erkrankung
- Den Hinweis, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Falls solche bestehen, müssen sie erläutert sein.
b) Eignungsgutachten
Beantragen Sie das Eignungsgutachten bei der zuständigen Führerscheinstelle.
Ein anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV oder Dekra) erstellt das Eignungsgutachten. Dafür müssen Sie eine Reihe praktischer Fahrsimulationen absolvieren. Der Sachverständige schlägt dann der Verwaltungsbehörde die Beschränkungen und Auflagen für Ihre Fahrerlaubnis vor und legt die technisch notwendige behindertengerechte Umrüstung für Ihr Fahrzeug fest.
c) Medizinisch-psychologisches Gutachten.
Das medizinisch-psychologische Gutachten benötigen Sie nur bei neurologisch bedingten Behinderungen.
Als Führerscheinanwärter mit Handicap müssen Sie die gleiche Ausbildung absolvieren wie jeder andere auch. Die Führerscheinprüfung nimmt eine Fahrschule mit speziell umgebautem Fahrschulwagen vor. Falls Sie über ein eigenes Fahrzeug verfügen, kann die Prüfung von jeder Fahrschule organisiert werden. Der Fahrlehrerverband nennt Ihnen die für Sie nächstgelegene behindertengerechte Fahrschule.
