Unter Umständen benötigen Sie je nach Art Ihrer Behinderung ein medizinisches Gutachten, ein Eignungsgutachten oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten.
a) Medizinisches Gutachten
Das Gutachten ist bei der Anschaffung Ihres behindertengerechten Fahrzeugs sehr wichtig, weil es ausschlaggebend für die Höhe Ihrer finanziellen Unterstützung durch staatliche Kostenträger ist.
Es wird von einem Facharzt ausgestellt und beinhaltet :
- Ihre persönlichen Daten
- Bezeichnung der Behinderung oder Erkrankung
- Auswirkungen der Behinderung oder Erkrankung
- Den Hinweis, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Falls solche bestehen, müssen sie erläutert sein.
b) Eignungsgutachten
Beantragen Sie das Eignungsgutachten bei der zuständigen Führerscheinstelle.
Ein anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV oder Dekra) erstellt das Eignungsgutachten. Dafür müssen Sie eine Reihe praktischer Fahrsimulationen absolvieren. Der Sachverständige schlägt dann der Verwaltungsbehörde die Beschränkungen und Auflagen für Ihre Fahrerlaubnis vor und legt die technisch notwendige behindertengerechte Umrüstung für Ihr Fahrzeug fest.
c) Medizinisch-psychologisches Gutachten.
Das medizinisch-psychologische Gutachten benötigen Sie nur bei neurologisch bedingten Behinderungen.