Die BKrFQG Komplettpakete für Berufskraftfahrer.Fünf Tage investieren, fünf Jahre profitieren.

Effizienter kann man die Anforderungen des BKrFQG nicht erfüllen. In fünf Tagen werden Sie in allen notwendigen Themen geschult und können danach fünf Jahre sorgenfrei fahren – und das entspannter, wirtschaftlicher und sicherer als zuvor. Erleben Sie fünf Tage, die Sie fünf Jahre weiterbringen.[1]

Inhalte.

BKrFQG Komplettpaket BKrFQG Komplettpaket PLUS
FahrerTraining PLUS Seminar Vorschriften im Güterkraftverkehr
ECO-Training ECO-Training PLUS
LadungssicherungsTraining Fahrsicherheitstraining
Seminar Vorschriften im Güterkraftverkehr LadungssicherungsTraining
Training Arbeitsplatz Lkw Training Arbeitsplatz Lkw

Termine und Anmeldung

BKrFQG Komplettpaket (Code KOM500).

Termine und Anmeldung

BKrFQG Komplettpaket PLUS (Code KOM510).

Teilnehmerkreis.

Lkw-Fahrer aus den Bereichen Fern-, Bau-, Verteilerverkehr

Dauer.

5 Tage à 7 Stunden

Teilnehmerbeitrag.

BKrFQG Komplettpaket[1]:
EUR 650,– zzgl. MwSt. pro Teilnehmer (inkl. Verpflegung, ohne Unterbringung)

BKrFQG Komplettpaket PLUS[1]:
EUR 980,– zzgl. MwSt. pro Teilnehmer (inkl. Verpflegung, ohne Unterbringung)

Ort und Termine.

Ort: Kundencenter Wörth

BKrFQG Komplettpaket: Termine für Einzelteilnehmer in Wörth:
2012: Mo. 06.02.–Fr. 10.02. | Mo. 07.05.–Fr. 11.05. | Mo. 10.09.–Fr. 14.09. |   
Mo. 12.11.–Fr. 16.11.
2013: Mo. 04.02.–Fr. 08.02.

BKrFQG Komplettpaket PLUS: Termine für Einzelteilnehmer in Wörth:
2012: Mo. 22.10.–Fr. 26.10.

Kontakt.

Kundencenter Werk Wörth
Herwig Schimanke, Daniel Butzerin-Schütze
Hotline: 0 72 71/71-2497
Fax: 0 72 71/71-6830
E-Mail: profitraining@mercedes-benz.com

WEITERE INFORMATIONEN.

[1] BKrFQG: Das BKrFQG Komplettpaket und das BKrFQG Komplettpaket PLUS bietet die Möglichkeit, alle gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb von fünf Tagen zu absolvieren. Alle vom Gesetzgeber festgelegten Schulungsbereiche werden beurkundet:

1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens (1.1, 1.2, 1.3, 1.4)

2. Anwendung der Vorschriften (2.1, 2.2)

3. Gesundheit, Verkehr und Umwelt, Dienstleistung und Logistik (3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7)