Während der Probefahrt sind Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung des Fahrzeugs inbegriffen. Dabei trägt der Entleiher eine nicht reduzierbare Selbstbeteiligung pro Schadenfall. Bei Unfällen oder Pannen ist der Mercedes-Benz Vertriebspartner, bei dem die Probefahrt gestartet wurde, erster Ansprechpartner.
Wenn das Fahrzeug während der Probefahrt beschädigt wird und nicht mehr fahrtauglich ist – sei es durch eine Panne, Schlüsselverlust oder andere Gründe – müssen der Mercedes-Benz Vertriebspartner oder der Fahrzeugnutzende das Mercedes-Benz Customer Assistance Center (CAC) kontaktieren, um das Fahrzeug und die Fahrzeugnutzenden zum Autohaus zurückzuführen.
Bei jeglichen Schäden, Unfällen oder Diebstahl des geliehenen Fahrzeugs ist umgehend der entsprechende Mercedes-Benz Vertriebspartner zu informieren. Am Unfallort sollte, wenn möglich, eine polizeiliche Aufnahme angefordert oder zumindest ein detaillierter Unfallbericht verfasst werden. Bei Diebstahl, Verlust oder technischen Defekten besteht ebenfalls eine sofortige Meldepflicht.