


Überprüfen Sie schnell und einfach, ob Ihr Fahrzeug für eine Betankung mit E10 Kraftstoff geeignet ist. Mit einem Klick auf "Verträglichkeit testen" und der Eingabe Ihrer FIN, welche Sie in Ihren Fahrzeugunterlagen finden, starten Sie die Anwendung.
Seit Ende 2010 müssen alle EU-Mitgliedstaaten einen Ethanol-Anteil von 10 Vol. % (E10) im Ottokraftstoff erlauben(ehemals 5 Vol. % (E5)). Die Neuregelung basiert auf der Richtlinie 2009/30/EG vom 23. April 2009.
Die Daimler AG begrüßt die in Deutschland geplante Erhöhung des biogenen Anteils in Kraftstoffen. Im Rahmen einer Selbstverpflichtung hat sich das Unternehmen als einer der ersten Automobilhersteller zum Ziel gesetzt, bei seinen Fahrzeugen die technischen Voraussetzungen für eine erhöhte Beimischung von Biokraftstoffen zu schaffen.
Die Kraftstoffanbieter sind gesetzlich verpflichtet, E5 Kraftstoff als Bestandsschutzsorte für nicht E10 verträgliche Fahrzeugeweiterhin anzubieten. Um Fehlbetankungen von Fahrzeugen, bei denen E10 zu Schäden führen kann, zu vermeiden, sowie um den Verbraucher über das angebotene Produkt zu informieren, erfolgt eine eindeutige und auffällige Kennzeichnung von E10 sowohl unmittelbar an der Zapfsäule als auch an der Ausschilderung der Preise.
Die überwiegende Mehrheit aller Mercedes-Benz Ottomotoren ist für den Einsatz von biogenen Kraftstoffen mit einem Anteil von bis zu 10 % Ethanol geeignet.
Ausnahmen sind beispielsweise:
• Oldtimer
• die erste Generation von Vierzylinder-Direkteinspritzern
• sowie Fahrzeuge bei denen kein geregelter 3-Wege Kat verbaut ist bzw. Fahrzeuge mit Vergaser.
Welche Mercedes-Benz Fahrzeuge nicht für den neuen E10 Kraftstoff geeignet sind, finden Sie in angehängter Liste. Diese Typen müssen stets mit einer Bestandsschutzsorte, die mit der Zapfsäulenaufschrift "enthält bis zu 5 % Bioethanol" gekennzeichnet ist, betankt werden. Bitte beachten Sie neben dem zulässigen Ethanolgehalt auch den erforderlichen Oktanzahlbedarf (ROZ) für Ihr Fahrzeug.