Finanzprodukte vergleichen

Leasing und Finanzierung - so personalisierbar wie Ihr Mercedes.

Haben Sie Interesse an unseren Leasing- oder Finanzierungsmöglichkeiten? Kontaktieren Sie uns!

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Der Leasingvertrag ist während der vereinbarten Leasingzeit nicht durch ordentliche Kündigung auflösbar. Der Finanzierungsvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt/teilgekündigt werden. Bei gewerblichen Kunden wird hierfür eine branchenübliche Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Verbindlichkeiten aus Verbraucherdarlehen können jederzeit ganz oder teilweise gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeführt werden. Bitte wenden Sie sich für Ihre individuelle Lösung an Ihren Vertriebspartner.

 

Wenn Sie als Privatperson Ihren Vertrag im Fernabsatz geschlossen haben, können Sie Ihren Leasingvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, sofern ein solcher Grund vorliegt. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht. Klicken Sie hier, um Ihren Leasingvertrag außerordentlich zu kündigen.

Durch unsere „Faire Bewertung“ garantieren wir Ihnen eine unkomplizierte, faire und transparente Abwicklung bei der Fahrzeugrückgabe. Details finden Sie hier. Sollten im Gutachtenverfahren größere Schäden und Defizite festgestellt werden, fällt ein Zahlungsausgleich in Höhe des Betrags an, um den der Fahrzeugwert gemindert wurde. Zu unseren Toleranzgrenzen in Bezug auf Mehr- und Minderkilometer informiert Sie sehr gerne Ihr Vertriebspartner vor Ort.  

Umfasst Ihr Finanzierungsvertrag eine Schlussrate, so wird diese zum Vertragsende zusammen mit der letzten Monatsrate fällig und automatisch eingezogen, sofern Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt haben. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, über ihren zuständigen Ansprechpartner im Autohaus eine Anschlussfinanzierung zu beantragen.

 

Haben Sie eine Plus3-Finanzierung abgeschlossen, können Sie das Fahrzeug zum Vertragsende zurückgeben. Vereinbaren Sie hierzu bitte rechtzeitig einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner im Autohaus. Ihren Rateneinzugstermin sowie alle Informationen zu Ihrem Vertrag können Sie auch jederzeit in unserem Kundenportal Mercedes-Benz finance einsehen. 

 

Eine Anschlussfinanzierung kann Ihr zuständiger Händler für Sie kalkulieren. Bitte wenden Sie sich daher für die Weiterfinanzierung Ihres Fahrzeugs direkt an Ihr Mercedes-Benz Autohaus.