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Umweltbonus / Innovationsprämie:
e-Mobilität zahlt sich aus.
Der Erwerb (Kauf oder Leasing) von vollelektrischen Fahrzeugen wird in Deutschland durch den Umweltbonus gefördert. Dabei erfolgt die Förderung berechtigter Fahrzeuge, welche sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden, grundsätzlich hälftig durch Bund und Automobilhersteller. Im Rahmen der "Innovationsprämie" verdoppelt der Bund seinen Anteil am Umweltbonus für förderfähige Fahrzeuge. Eine Beantragung des Bundesanteils ist nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist. Die Antragsstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung und ausschließlich über das vom BAFA zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular erfolgen.
Antragsberechtigt sind bis 31.08.2023 Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, ab 01.09.2023 nur noch Privatpersonen. Der Herstelleranteil am Umweltbonus wird automatisch vom Nettokaufpreis abgezogen, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Im Fall des Leasings wird der Herstelleranteil auf die monatliche Leasingrate umgelegt. Unter gewissen Voraussetzungen gilt der Umweltbonus auch für vollelektrische junge Gebrauchtfahrzeuge, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen.
Bei Antragstellung ab 01.01.2023 bis einschließlich 31.12.2023 beträgt der Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“:
a) für den Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von ≤ 40.000 €: 6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €), > 40.000 € bis maximal 65.000 €: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €),
b) im Fall des Leasings eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von ≤ 40.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 3.375 € (Bundesanteil: 2.250 €, Herstelleranteil: 1.125 €), ab 24 Monate: 6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €)/ > 40.000 € bis maximal 65.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 2.250 € (Bundesanteil: 1.500 €, Herstelleranteil: 750 €), ab 24 Monate: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil 1.500 €).
Bei Antragstellung ab dem 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2024 beträgt der Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“ :
a) für den Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland bis maximal 45.000 €: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €),
b) im Fall des Leasings eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland bis maximal 45.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 2.250 € (Bundesanteil: 1.500 €, Herstelleranteil: 750 €), ab 24 Monate: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €),
Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise lediglich Ihrer Information dienen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“ sowie sämtliche Zuwendungsvoraussetzungen für die Beantragung des Bundesanteils sind in der auf der Website der BAFA abrufbaren Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, laut der aktuellen Förderrichtlinie spätestens jedoch am 31.12.2024.
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Leasingaktion für eVito und eSprinter.
Leasingbeispiel1 für Gewerbekunden für einen eVito Kastenwagen 112 lang, Elektromotor mit 85 kW*.
Kundenart | Gewerbekunde |
---|---|
Kaufpreis ab Werk2 | 45.990,00 Euro |
Herstelleranteil Umweltbonus | 2.500,00 Euro |
Kaufpreis inkl. Herstelleranteil | 43.490,00 Euro |
Leasing-Sonderzahlung3 | 5.000,00 Euro |
Laufzeit | 48 Monate |
Gesamtlaufleistung | 40.000 km |
Mtl. Leasingrate | 474,21 Euro |
Alle Preise zzgl. USt. | |
* Stromverbrauch kombiniert (WLTP): 21,4 kWh/100 km. CO2-Emissionswerte kombiniert: 0 g/km.4,5 |
Leasingbeispiel1 für Gewerbekunden für einen eVito Tourer PRO 126 lang, Elektromotor mit 150 kW*.
Kundenart | Gewerbekunde |
---|---|
Kaufpreis ab Werk2 | 50.990,00 Euro |
Herstelleranteil Umweltbonus | 2.500,00 Euro |
Kaufpreis inkl. Herstelleranteil | 48.490,00 Euro |
Leasing-Sonderzahlung3 | 5.000,00 Euro |
Laufzeit | 36 Monate |
Gesamtlaufleistung | 60.000 km |
Mtl. Leasingrate | 602,66 Euro |
Alle Preise zzgl. USt. | |
* Stromverbrauch kombiniert (WLTP): 27,6 kWh/100 km. CO2-Emissionswerte kombiniert: 0 g/km.4,5 |
Leasingbeispiel1 für Gewerbekunden für einen eSprinter Kastenwagen 312 Standard, Elektromotor mit 85 kW*.
Kundenart | Gewerbekunde |
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Kaufpreis ab Werk2 | 54.090,00 Euro |
Herstelleranteil Umweltbonus | 2.500,00 Euro |
Kaufpreis inkl. Herstelleranteil | 51.590,00 Euro |
Leasing-Sonderzahlung3 | 5.000,00 Euro |
Laufzeit | 48 Monate |
Gesamtlaufleistung | 40.000 km |
Mtl. Leasingrate | 584,27 Euro |
Alle Preise zzgl. USt. | |
* Stromverbrauch kombiniert (WLTP): 34,2 kWh/100 km. CO2-Emissionswerte kombiniert: 0 g/km.4,5 |
Ein Leasingbeispiel der Mercedes-Benz Leasing GmbH, Siemensstraße 7, 70469 Stuttgart, für gewerbliche Kunden. Alle Preise zzgl. USt. Stand 08/22.
Kaufpreis ab Werk zzgl. lokaler Überführungskosten.
Die Leasing-Sonderzahlung ist eine optionale einmalige Sonderzahlung zu Beginn des Vertrages, die die Höhe der monatlichen Leasingraten vermindert. Rückerstattungsmöglichkeit eines Teils der Leasing-Sonderzahlung in Höhe von 5.000 Euro als Innovationsprämie vom Bund nach Zulassungsnachweis (Antrag und Verwendungsnachweis beim BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, ist vom Leasingnehmer vorzunehmen). Die Innovationsprämie vom Bund in Höhe von 5.000 Euro wird gewährt für förderfähige Elektrofahrzeuge mit Neuzulassungen nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2025.
Der Stromverbrauch wurde auf Grundlage der VO 2017/1151/EU ermittelt. Der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.
Weitere Förderungen nutzen.
Auch als Leasingnehmer können Sie von weiteren Förderungen für Elektromobilität profitieren und so Ihre Kosten reduzieren. Für eine Übersicht aller regionalen Fördermittel können Sie das Fördermittel-Tool unseres Partner The Mobiliy House nutzen.