Dienstwagenbesteuerung.

Privat genutzte Dienstwagen werden grundsätzlich auf Basis des Bruttolistenpreises (= Bemessungsgrundlage) versteuert. Bei privat genutzten Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen wird die Bemessungsgrundlage für Zwecke der Lohn-/Einkommensteuer halbiert. Bei Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von max. 100.000 Euro beträgt diese nur ein Viertel. Dadurch reduziert sich die Steuerbelastung im Prinzip um die Hälfte (bzw. auf ein Viertel). Dieses Prinzip wird auch bei Anwendung der sogenannten Fahrtenbuchmethode berücksichtigt.

 

Hybridelektrofahrzeuge profitieren von der Halbierung, wenn deren rein elektrische Reichweite innerorts (EAER „City“) mindestens 80 km oder deren CO2-Ausstoß höchstens 50 g/km beträgt. Dabei wird auf die in den mitgelieferten, fahrzeugindividuellen CoC-Papieren enthaltenen Werte nach dem WLTP Messverfahren abgestellt. Ab 01. Januar 2025 ergibt sich aus Änderungen der relevanten EU-Verordnung eine neue Berechnung der CO2-Werte für Plug-in Hybridfahrzeuge. Durch die Veränderung des sogenannten Nutzfaktors („Utility Factor“), die realitätsnähere Verbrauchswerte ermöglichen soll, erhöhen sich die relevanten CO2-Werte.

Ein weißer, ein roter und ein blauer vollelektrischer Mercedes-Benz stehen auf hellem Untergrund in einer lichtdurchfluteten Halle.

Spezielle degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge.

Rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die betrieblich genutzt und zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, können erstmals von einer neu eingeführten speziellen degressiven Abschreibung (AfA) profitieren. Hierunter fallen alle Kraftfahrzeuge (PKWs und Vans) mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren (Elektrofahrzeuge).

 

Die Abschreibung ist arithmetisch-degressiv ausgestaltet und verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwingend auf sechs Jahre in folgenden Staffelsätzen: Jahr der Anschaffung – 75 % Abschreibungssatz vom Anschaffungswert | 2. Nutzungsjahr („Jahr“) – 10 % | 3. Jahr – 5 % | 4. Jahr – 5 % | 5. Jahr – 3 % | 6. Jahr – 2 %.

 
Der 75-%-Abzug erfolgt immer in voller Höhe im Anschaffungsjahr, auch wenn das Fahrzeug innerhalb des Jahres erworben wird; eine monatsgenaue zeitanteilige Berechnung ist ausgeschlossen.
 
Durch den hohen Abschreibungssatz im ersten Jahr reduziert sich die steuerliche Bemessungsgrundlage bereits im Anschaffungsjahr drastisch – und damit auch die Steuerlast. Gerade kapital-intensive E-Nutzfahrzeugflotten erfahren so einen erheblichen Liquiditäts- und Investitionsschub.
Vier vollelektrische Elektrofahrzeuge von Mercedes-Benz stehen auf hellem Untergrund in einer lichtdurchflutenden Halle.

Kfz-Steuer.

Rein batterieelektrische Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen werden, profitieren für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung vom Entfall der Kfz-Steuer, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich nach aktueller Rechtslage die ansonsten zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent.
Ein silberner und ein roter vollelektrischer Mercedes-Benz steht auf hellem Untergrund in einer lichtdurchflutenden Halle.

E-Kennzeichen.

Erwerben Sie ein batterieelektrisches Fahrzeug oder ein Plug-in-Hybridfahrzeug mit mindestens 40 km elektrischer Reichweite (innerorts) oder einem CO2 Ausstoß von höchstens 50 g/km, ist das Fahrzeug zur Zulassung mit einem so genannten E-Kennzeichen berechtigt.

Abhängig von der jeweiligen lokalen/regionalen Umsetzung profitieren Sie unter Umständen z.B. von kostenfreiem Parken oder der Erlaubnis zur Nutzung der Busspur.

Seiliche Rückansicht eines roten vollelektrischer Mercedes-Benz CLA, der in einer hellen lichtdurchfluteten Halle steht.

THG-Quoten: Zusatzerlöse für vollelektrische Fahrzeuge.

Seit 01. Januar 2022 können Sie als Halter*in von vollelektrischen Fahrzeugen jährlich attraktive Zusatzerlöse durch den Verkauf von Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) erzielen. Die Abwicklung und Beantragung erfolgt über externe Anbieter. Die Firma M3E unterstützt Sie gerne bei der Beantragung Ihrer Treibhausgasquoten und übernimmt die Abwicklung für Sie.
Drei vollelektrische Elektrofahrzeuge von Mercedes-Benz stehen auf hellem Untergrund in einer lichtdurchflutenden Halle.

Regionale Förderung von Elektroautos.

Teilweise fördern Energiebetreiber oder Kommunen in Deutschland Projekte, die zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Energiewende beitragen. Informieren Sie sich bei örtlichen Umweltverbänden in Ihrer Region, um von Programmen dieser Art zu profitieren.  

Hinweis: Alle Angaben zu Förderungen sind als unverbindliche Hinweise zu verstehen. Die Mercedes-Benz Group AG übernimmt keine Garantie für die Gewährung von Fördermaßnahmen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Mercedes-Benz Partner.

Frontansicht von zwei weißen vollelektrischer Mercedes-Benz, der an einer Ladesäule steht und aufgeladen wird.