
Die Mercedes-Benz Neufahrzeuggarantie.
Darauf können Sie sich verlassen.
Die vertragliche Garantiezusage gibt Ihnen unsere jeweilige verkaufende Landesorganisation. Die Garantie gilt ab dem Tag der Auslieferung des Fahrzeuges oder einer evtl. früheren Fahrzeugerstzulassung ohne Kilometerbegrenzung. Sie ergänzt die Neufahrzeug-Gewährleistung / Gesetzliche Sachmängelhaftung1 und gibt Ihnen das sichere Gefühl in den ersten zwei Jahren abgesichert zu sein.
Zusätzlich ist unser Service24h bei Pannen oder Unfällen rund um die Uhr 365 Tage im Jahr europaweit für Sie erreichbar. Die Mobilitätsgarantie MobiloVan2 sorgt dafür, dass Sie bei Pannen jederzeit mobil bleiben.
Der Geltungsbereich der Neufahrzeug-Garantie umfasst die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Andorra, Israel, Kroatien, Monaco, Montenegro, San Marino, Serbien, Türkei und Vatikanstadt.
Mit den Ansprüchen aus der Sachmängelhaftung haben Sie entsprechend den Konditionen aus dem Kaufvertrag die Möglichkeit, Beanstandungen an Ihrem Mercedes-Benz einem Betrieb des Mercedes-Benz Servicenetzes vorzubringen.
MobiloVan gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.10.2012.