Mercedes-Benz Altfahrzeug-Rücknahme.

Mercedes-Benz Altfahrzeug-Rücknahme.

  • Rücknahme

    Rücknahme Ihres Fahrzeugs.

    Altfahrzeug-Rücknahme

    Rücknahme Ihres Fahrzeugs.

    Um Ihnen die Rückgabe Ihres Fahrzeugs so einfach wie möglich zu machen, unterhält Mercedes-Benz ein flächendeckendes Netz von anerkannten Rücknahmestellen. Durch die Rückgabe innerhalb unseres Rücknahmenetzwerks stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug gesetzeskonform verwertet wird, die enthaltenen wertvollen Materialien zurückgewonnen und anschließend wieder für neue Produkte verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass Sie laut Gesetz verpflichtet sind, Ihr Altfahrzeug ausschließlich einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.

    Als Besitzer eines Mercedes-Benz können Sie Ihr Fahrzeug unter folgenden Bedingungen kostenlos in unserem Rücknahmenetzwerk zurückgeben:

    • Es handelt sich um ein für die Personenbeförderung ausgelegtes Fahrzeug mit bis zu 9 Sitzplätzen oder ein für die Güterbeförderung gebautes Fahrzeug mit bis zu 3,5 Tonnen.
    • Das Fahrzeug ist oder war vor der Stilllegung mindestens einen Monat in einem Land der EU zugelassen.
    • Das Altfahrzeug darf keinen Abfall enthalten und muss vollständig sein (Antrieb, Fahrwerk, Karosserie, Katalysator, elektronische Steuergeräte).

    Nach Übergabe des Altfahrzeugs und der Zulassungsdokumente an einen unserer Partner erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, der die gesetzeskonforme Entsorgung und ordnungsgemäße Verwertung bestätigt. In der Regel benötigen Sie diesen Nachweis, um Ihr Fahrzeug anschließend bei Ihrer Zulassungsstelle endgültig stillzulegen.

    Wenn Sie Ihr Mercedes-Benz Altfahrzeug kostenlos zurückgeben möchten, dann kontaktieren Sie bitte unseren Rücknahme-Netzbetreiber Callparts Recycling GmbH unter der Nummer: 033233 70-911 (Erreichbarkeit: Mo-Do von 8:00 bis 16:30 Uhr und Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr). Informationen zu den Callparts Recycling GmbH Rück- und Annahmestellen für Ihr Altfahrzeug finden Sie auf www.einfachabgeben.de.

  • Verwertung

    Wiederverwendung von wertvollen Rohstoffen.

    Altfahrzeug-Rücknahme

    Wiederverwendung von wertvollen Rohstoffen.

    Ihr Mercedes-Benz mag seine beste Zeit hinter sich gebracht haben – am Ende ist er deshalb noch lange nicht. Dank modernster Recycling-Technologien ist es möglich, einen Großteil der Materialien des Fahrzeugs wiederzuverwenden, dabei wertvolle Rohstoffe einzusparen und die Umwelt massiv zu entlasten. Der Verwertungsprozess lässt sich in vier Abschnitte unterteilen, die wir im Folgenden erläutern.

    1. Fahrzeugrücknahme

    Nachdem Sie über die Liste der Rücknahmestellen Ihre nächstgelegene Rücknahmestelle identifiziert haben, geben Sie Ihr Fahrzeug dort komplett und abfallfrei ab.

     

    2. Trockenlegung

    Im Rahmen der Trockenlegung werden sämtliche Betriebsstoffe wie Öle, Brems- und Kühlflüssigkeiten, Scheibenwasser und Kältemittel entnommen und einem ordnungsgemäßen Recycling bzw. der Entsorgung zugeführt.

     

    3. Demontage

    Im ersten Schritt werden in der Pflichtdemontage Batterie, Ölfilter, Katalysator und Räder aus- bzw. abgebaut und dem Recycling zugeführt. Pyrotechnische Einheiten (z.B. Airbags) werden gesetzeskonform entsorgt. Anschließend werden die Teile ausgebaut, die entweder direkt oder nach einer Aufarbeitung wiederverwendet werden können.

     

    4. Shredder

    Die verbleibende Restkarosse wird an einen Shredderbetrieb geliefert, dort in die unterschiedlichen Fraktionen getrennt und weitestgehend in den Stoffkreislauf zurückgeführt.



     


    Gemäß Altfahrzeugverordnung und Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir als Hersteller verpflichtet, jährlich Daten über die Erreichung der quantitativen Zielvorgaben mit Blick auf die Verwertung der Altfahrzeuge (Verwertungsquoten) und die getrennte Erfassung und Verwertung von Elektrogeräten zu veröffentlichen. Details zu den Altfahrzeug-Verwertungsquoten in Deutschland können Sie auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums hier einsehen.

     

    Informationspflichten gemäß § 18 Elektro- und Elektronikgerätegesetz finden Sie hier.