Förderungen.

Für Ihren Einstieg in die Elektromobilität.

EQC 400 4MATIC: Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 21,9-19,4; CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 0.<p>Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration.</p> <p>Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO<sub>2</sub>-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO<sub>2</sub>-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (<a href="http://www.dat.de" target="_blank">www.dat.de</a>) unentgeltlich erhältlich ist.</p>

Umweltbonus / Innovationsprämie


Umweltbonus / Innovationsprämie: e-Mobilität zahlt sich aus. 

Umweltbonus / Innovationsprämie


Umweltbonus / Innovationsprämie: e-Mobilität zahlt sich aus. 
Elektromobilität Umweltbonus

Der Erwerb (Kauf oder Leasing) von vollelektrischen Fahrzeugen wird in Deutschland durch den Umweltbonus gefördert. Dabei erfolgt die Förderung berechtigter Fahrzeuge, welche sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden, grundsätzlich hälftig durch Bund und Automobilhersteller. Im Rahmen der "Innovationsprämie" verdoppelt der Bund seinen Anteil am Umweltbonus für förderfähige Fahrzeuge. Eine Beantragung des Bundesanteils ist nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist. Die Antragsstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung und ausschließlich über das vom BAFA zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular erfolgen.
Antragsberechtigt sind bis 31.08.2023 Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, ab 01.09.2023 nur noch Privatpersonen. Der Herstelleranteil am Umweltbonus wird automatisch vom Nettokaufpreis abgezogen, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Im Fall des Leasings wird der Herstelleranteil auf die monatliche Leasingrate umgelegt. Unter gewissen Voraussetzungen gilt der Umweltbonus auch für vollelektrische junge Gebrauchtfahrzeuge, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen.

Bei Antragstellung ab 01.01.2023 bis einschließlich 31.12.2023 beträgt der Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“:
a)             für den Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von ≤ 40.000 €: 6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €), > 40.000 € bis maximal 65.000 €: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €),
b)             im Fall des Leasings eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von ≤ 40.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 3.375 € (Bundesanteil: 2.250 €, Herstelleranteil: 1.125 €), ab 24 Monate: 6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €)/ > 40.000 € bis maximal 65.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 2.250 € (Bundesanteil: 1.500 €, Herstelleranteil: 750 €), ab 24 Monate: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil 1.500 €).

Bei Antragstellung ab dem 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2024 beträgt der Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“:
a)             für den Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland bis maximal 45.000 €: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €),
b)             im Fall des Leasings eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland bis maximal 45.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 2.250 € (Bundesanteil: 1.500 €, Herstelleranteil: 750 €), ab 24 Monate: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €),Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise lediglich Ihrer Information dienen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“ sowie sämtliche Zuwendungsvoraussetzungen für die Beantragung des Bundesanteils sind in der auf der Website  des BAFA (https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html) abrufbaren Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, laut der aktuellen Förderrichtlinie spätestens jedoch am 31.12.2024.

Online verfügbare Neuwagen.

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THG-Quoten


THG-Quoten: Zusatzerlöse für vollelektrische Fahrzeuge.

THG-Quoten


THG-Quoten: Zusatzerlöse für vollelektrische Fahrzeuge.

THG-Quoten

Seit 01. Januar 2022 können Sie als Halter*in von vollelektrischen Fahrzeugen jährlich attraktive Zusatzerlöse durch den Verkauf von Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) erzielen. Die Abwicklung und Beantragung erfolgt über externe Anbieter. Die Firma M3E unterstützt Sie gerne bei der Beantragung Ihrer Treibhausgasquoten und übernimmt die Abwicklung für Sie.

Weitere Informationen zu den aktuellen Erlösen und zur Antragstellung sowie zum THG-Quotenhandel finden Sie > hier (externer Anbieter)

Dienstwagenbesteuerung


Dienstwagenbesteuerung.

Dienstwagenbesteuerung


Dienstwagenbesteuerung.
Dienstwagen-Besteuerung

Privat genutzte Dienstwagen werden grundsätzlich auf Basis des Bruttolistenpreises (= Bemessungsgrundlage) versteuert.
Bei privat genutzten Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen<p>Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge profitieren bei Anschaffung oder Leasing im Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 nur, wenn deren rein elektrische Reichweite innerorts (EAER „City“) mindestens 60 km beträgt oder deren CO2 Ausstoß höchstens 50 g/km beträgt.&nbsp;Die Werte werden in den mitgelieferten, fahrzeugindividuellen CoC-Papieren aufgeführt. Es werden die nach dem WLTP Messverfahren ermittelten Werte herangezogen.&nbsp;</p>  wird die Bemessungsgrundlage für Zwecke der Lohn-/Einkommensteuer halbiert.
Bei Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von max. 60.000 Euro beträgt diese nur ein Viertel.
Dadurch reduziert sich die Steuerbelastung im Prinzip um die Hälfte (bzw. auf ein Viertel). Dieses Prinzip wird auch bei Anwendung der sogenannten Fahrtenbuchmethode berücksichtigt.<p>Details regelt § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html" target="_blank">(https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html</a>). Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.</p>

EQS 580 4MATIC | WLTP: Stromverbrauch kombiniert : 21,3-17,7 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0g/km.<p>Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 2017/1151/EU ermittelt. Der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration.</p> <p>Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO<sub>2</sub>-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch die CO<sub>2</sub>-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (<a href="http://www.dat.de" target="_blank">www.dat.de</a>) unentgeltlich erhältlich ist.</p>

E-Kennzeichen


E-Kennzeichen.

E-Kennzeichen


E-Kennzeichen.

E-Kennzeichen

Erwerben Sie ein batterieelektrisches Fahrzeug oder ein Plug-in-Hybridfahrzeug mit mindestens 40 km elektrischer Reichweite (innerorts)<p>Die rechtlichen Grundlagen sind geregelt im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) und unterliegen damit Änderungen. <br> Über den aktuellen Stand informieren Sie sich bitte unter: https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__2.html ; https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.html</p> oder einem CO2 Ausstoß von höchstens 50 g/km<p>Die rechtlichen Grundlagen sind geregelt im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) und unterliegen damit Änderungen. <br> Über den aktuellen Stand informieren Sie sich bitte unter: https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__2.html ; https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.html</p> , ist das Fahrzeug zur Zulassung mit einem so genannten E-Kennzeichen<p>Die rechtlichen Grundlagen sind geregelt im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) und unterliegen damit Änderungen. <br> Über den aktuellen Stand informieren Sie sich bitte unter: https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__2.html ; https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.html</p> berechtigt.
Abhängig von der jeweiligen lokalen/regionalen Umsetzung profitieren Sie unter Umständen z.B. von kostenfreiem Parken oder der Erlaubnis zur Nutzung der Busspur.<p>Beispiele für Förderung auf Kommunaler Ebene. Es ist möglich, dass in Ihrem Nutzungsgebiet kein Vorteil besteht. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Kommune. &nbsp;</p>

EQB 350 4MATIC | WLTP: Stromverbrauch kombiniert: 19,7-18,1 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km.<p>Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 2017/1151/EU ermittelt. Der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration.</p> <p>Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO<sub>2</sub>-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch die CO<sub>2</sub>-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (<a href="http://www.dat.de" target="_blank">www.dat.de</a>) unentgeltlich erhältlich ist.</p>

Kfz-Steuer


Kfz-Steuer.

Kfz-Steuer


Kfz-Steuer.

Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen - Kfz-Steuer

Rein batterieelektrische Fahrzeuge<p>Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sind Fahrzeuge, welche ausschließlich mit Elektromotoren angetrieben werden, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern (Batterien) oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern (wasserstoffbetriebene Brennstoffzellen) gespeist werden.</p> , die im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen werden, profitieren für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung vom Entfall der Kfz-Steuer, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich nach aktueller Rechtslage die ansonsten zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent.

EQC 400 4MATIC: Stromverbrauch in kWh/100 km: 21,9-19,4; CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 0.<p>Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration.</p> <p>Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO<sub>2</sub>-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO<sub>2</sub>-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (<a href="http://www.dat.de" target="_blank">www.dat.de</a>) unentgeltlich erhältlich ist.</p>

Regionale Förderung


Regionale Förderung.

Regionale Förderung


Regionale Förderung.

Regionale Förderungen

Teilweise fördern Energiebetreiber oder Kommunen in Deutschland Projekte, die zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Energiewende beitragen. Informieren Sie sich bei örtlichen Umweltverbänden in Ihrer Region, um von Programmen dieser Art zu profitieren.  

Hinweis: Alle Angaben zu Förderungen sind als unverbindliche Hinweise zu verstehen. Die Mercedes-Benz Group AG übernimmt keine Garantie für die Gewährung von Fördermaßnahmen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Mercedes-Benz Partner.

EQS 450+ | WLTP: Stromverbrauch kombiniert : 19,8-15,6 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0g/km.<p>Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 2017/1151/EU ermittelt. Der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration.</p> <p>Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO<sub>2</sub>-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch die CO<sub>2</sub>-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (<a href="http://www.dat.de" target="_blank">www.dat.de</a>) unentgeltlich erhältlich ist.</p>