Neues E-Auto-Förderprogramm.

Profitieren Sie von bis zu 6.000 EUR staatlicher Förderung beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektrofahrzeugs von Mercedes-Benz.

 

Der Erwerb (Kauf oder Leasing) von erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugen der EU-Fahrzeugklasse M1 mit batterieelektrischem Antrieb, Elektrofahrzeuge mit Range-Extender und mit Plug-In-Hybrid-Antrieb wird im Rahmen des „E-Auto-Förderprogramms“ in Deutschland gefördert. 

 

Die Förderung wird für Fahrzeuge mit Neuzulassung ab dem 01.01.2026 gewährt und richtet sich an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 EUR. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 EUR je Kind auf maximal 90.000 EUR.

 

Bei Erwerb (Kauf oder Leasing) eines vollelektrischen Fahrzeugs beträgt die Basisförderung 3.000 EUR.

Familien mit Kindern werden zusätzlich mit maximal 1.000 EUR gefördert. Die Fördersumme erhöht sich um weitere 1.000 EUR (bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis maximal 60.000 EUR) oder 2.000 EUR (bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis maximal 45.000 EUR).

 

Bei Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeugs mit Range-Extender  oder eines Plug-in-Hybridfahrzeugs beträgt die Basisförderung 1.500 EUR.

Familien mit Kindern werden zusätzlich mit maximal 1.000 EUR gefördert. Die Fördersumme erhöht sich um weitere 1.000 EUR (bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis maximal 60.000 EUR) oder 2.000 EUR (bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis maximal 45.000 EUR).

 

Eine Antragsstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Alle Informationen zum Neuen E-Auto-Förderprogramm finden Sie auf der Webseite des Bundesumweltministeriums.

Range Bild mit den PHEV Modellen von Mercedes-Benz

Kfz-Steuer.

Rein batterieelektrische Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden, profitieren für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung vom Entfall der Kfz-Steuer, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich nach aktueller Rechtslage die ansonsten zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. 
Mercedes-Benz EQE Limousine und SUV parkend in einem Showroom vor hellem Hintergrund.

THG-Quoten: Zusatzerlöse für vollelektrische Fahrzeuge.

Seit 01. Januar 2022 können Sie als Halter*in von vollelektrischen Fahrzeugen jährlich attraktive Zusatzerlöse durch den Verkauf von Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) erzielen. Die Abwicklung und Beantragung erfolgt über externe Anbieter. Die Firma M3E unterstützt Sie gerne bei der Beantragung Ihrer Treibhausgasquoten und übernimmt die Abwicklung für Sie.
Drei vollelektrische Elektrofahrzeuge von Mercedes-Benz stehen auf hellem Untergrund in einer lichtdurchflutenden Halle.

Regionale Förderung von Elektroautos.

Teilweise fördern Energiebetreiber oder Kommunen in Deutschland Projekte, die zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Energiewende beitragen. Informieren Sie sich bei örtlichen Umweltverbänden in Ihrer Region, um von Programmen dieser Art zu profitieren.  

Hinweis: Alle Angaben zu Förderungen sind als unverbindliche Hinweise zu verstehen. Die Mercedes-Benz Group AG übernimmt keine Garantie für die Gewährung von Fördermaßnahmen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Mercedes-Benz Partner.

Mercedes-Benz EQE und EQS Limousine, parkend in einem Showroom vor hellem Hintergrund.

Entdecken Sie die vollelektrischen Fahrzeuge von Mercedes-Benz.