E-Auto-Förderung.
Der Erwerb (Kauf oder Leasing) von erstmals ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland zugelassenen, elektrisch betriebenen Neufahrzeugen der Fahrzeugklasse M1 (batterieelektrische Fahrzeuge sowie unter bestimmten Voraussetzungen Plug in Hybride) wird im Rahmen des staatlichen E Auto Förderungsprogramms in Deutschland gefördert.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Deutschland und deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 80.000 Euro, zuzüglich 5.000 Euro pro förderrelevantem Kind, höchstens jedoch 90.000 Euro, nicht übersteigt.
Die Förderhöhe richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und der Anzahl der förderrelevanten Kinder. Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride.
Für Familien erhöht sich die Förderung pro Kind um 500 Euro, bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt. Maßgeblich sind die in der „E-Auto-Förderung“-Richtlinie enthaltenen Fördertabellen.
Die E-Auto-Förderung kann je antragstellender Person und Fahrzeug nur einmal gewährt werden. Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate. Anträge sind spätestens 12 Monate nach der Zulassung über das vom BAFA unter der Internetseite foerderzentrale.gov.de zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular zu stellen.
Alle Informationen zum neuen E-Auto-Förderprogramm und detaillierte Förderbedingungen finden Sie auf der Webseite des BAFA. Die Förderung wird als staatlicher Zuschuss gewährt; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Mercedes Benz AG hat keinen Einfluss auf Bewilligung oder Höhe der Förderung.
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