Neues E-Auto-Förderprogramm.

Profitieren Sie von bis zu 6.000 EUR staatlicher Förderung beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektrofahrzeugs von Mercedes-Benz.

 

Der Erwerb (Kauf oder Leasing) von erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugen der EU-Fahrzeugklasse M1 mit batterieelektrischem Antrieb, Elektrofahrzeuge mit Range-Extender und mit Plug-In-Hybrid-Antrieb wird im Rahmen des „E-Auto-Förderprogramms“ in Deutschland gefördert. 

 

Die Förderung wird für Fahrzeuge mit Neuzulassung ab dem 01.01.2026 gewährt und richtet sich an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 EUR. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 EUR je Kind auf maximal 90.000 EUR.

 

Bei Erwerb (Kauf oder Leasing) eines vollelektrischen Fahrzeugs beträgt die Basisförderung 3.000 EUR.

Familien mit Kindern werden zusätzlich mit maximal 1.000 EUR gefördert. Die Fördersumme erhöht sich um weitere 1.000 EUR (bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis maximal 60.000 EUR) oder 2.000 EUR (bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis maximal 45.000 EUR).

 

Bei Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeugs mit Range-Extender  oder eines Plug-in-Hybridfahrzeugs beträgt die Basisförderung 1.500 EUR.

Familien mit Kindern werden zusätzlich mit maximal 1.000 EUR gefördert. Die Fördersumme erhöht sich um weitere 1.000 EUR (bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis maximal 60.000 EUR) oder 2.000 EUR (bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis maximal 45.000 EUR).

 

Eine Antragsstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Alle Informationen zum Neuen E-Auto-Förderprogramm finden Sie auf der Webseite des Bundesumweltministeriums.

Range Bild mit den PHEV Modellen von Mercedes-Benz

Dienstwagenbesteuerung.

Privat genutzte Dienstwagen werden grundsätzlich auf Basis des Bruttolistenpreises (= Bemessungsgrundlage) versteuert. Bei privat genutzten Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen wird die Bemessungsgrundlage für Zwecke der Lohn-/Einkommensteuer halbiert. Bei Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von max. 100.000 Euro beträgt diese nur ein Viertel. Dadurch reduziert sich die Steuerbelastung im Prinzip um die Hälfte (bzw. auf ein Viertel). Dieses Prinzip wird auch bei Anwendung der sogenannten Fahrtenbuchmethode berücksichtigt..

 

Hybridelektrofahrzeuge profitieren von der Halbierung, wenn deren rein elektrische Reichweite innerorts (EAER „City“) mindestens 80 km oder deren CO2-Ausstoß höchstens 50 g/km beträgt. Dabei wird auf die in den mitgelieferten, fahrzeugindividuellen CoC-Papieren enthaltenen Werte nach dem WLTP Messverfahren abgestellt.

Mercedes-Benz EQE und EQS parkend in einem Showroom vor hellem Hintergrund.

Spezielle degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge.

Rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die betrieblich genutzt und zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, können erstmals von einer neu eingeführten speziellen degressiven Abschreibung (AfA) profitieren. Hierunter fallen alle Kraftfahrzeuge (PKWs und Vans) mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren (Elektrofahrzeuge).

 

Die Abschreibung ist arithmetisch-degressiv ausgestaltet und verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwingend auf sechs Jahre in folgenden Staffelsätzen: Jahr der Anschaffung – 75 % Abschreibungssatz vom Anschaffungswert | 2. Nutzungsjahr („Jahr“) – 10 % | 3. Jahr – 5 % | 4. Jahr – 5 % | 5. Jahr – 3 % | 6. Jahr – 2 %.

 
Der 75-%-Abzug erfolgt immer in voller Höhe im Anschaffungsjahr, auch wenn das Fahrzeug innerhalb des Jahres erworben wird; eine monatsgenaue zeitanteilige Berechnung ist ausgeschlossen.
 
Durch den hohen Abschreibungssatz im ersten Jahr reduziert sich die steuerliche Bemessungsgrundlage bereits im Anschaffungsjahr drastisch – und damit auch die Steuerlast. Gerade kapital-intensive E-Nutzfahrzeugflotten erfahren so einen erheblichen Liquiditäts- und Investitionsschub.
Mercedes-Benz EQE, EQS und EQA parkend in einem Showroom vor hellem Hintergrund.

Kfz-Steuer.

Rein batterieelektrische Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden, profitieren für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung vom Entfall der Kfz-Steuer, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich nach aktueller Rechtslage die ansonsten zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. 
Mercedes-Benz EQE Limousine und SUV parkend in einem Showroom vor hellem Hintergrund.

E-Kennzeichen.

Erwerben Sie ein batterieelektrisches Fahrzeug oder ein Plug-in-Hybridfahrzeug mit mindestens 40 km elektrischer Reichweite (innerorts) oder einem CO2-Ausstoß von höchstens 50 g/km, ist das Fahrzeug zur Zulassung mit einem so genannten E-Kennzeichen berechtigt.

Abhängig von der jeweiligen lokalen/regionalen Umsetzung profitieren Sie unter Umständen z. B. von kostenfreiem Parken oder der Erlaubnis zur Nutzung der Busspur.

Seiliche Rückansicht eines roten vollelektrischer Mercedes-Benz CLA, der in einer hellen lichtdurchfluteten Halle steht.

THG-Quoten: Zusatzerlöse für vollelektrische Fahrzeuge.

Seit 01. Januar 2022 können Sie als Halter*in von vollelektrischen Fahrzeugen jährlich attraktive Zusatzerlöse durch den Verkauf von Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) erzielen. Die Abwicklung und Beantragung erfolgt über externe Anbieter. Die Firma M3E unterstützt Sie gerne bei der Beantragung Ihrer Treibhausgasquoten und übernimmt die Abwicklung für Sie.
Drei vollelektrische Elektrofahrzeuge von Mercedes-Benz stehen auf hellem Untergrund in einer lichtdurchflutenden Halle.

Regionale Förderung von Elektroautos.

Teilweise fördern Energiebetreiber oder Kommunen in Deutschland Projekte, die zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Energiewende beitragen. Informieren Sie sich bei örtlichen Umweltverbänden in Ihrer Region, um von Programmen dieser Art zu profitieren.  

Hinweis: Alle Angaben zu Förderungen sind als unverbindliche Hinweise zu verstehen. Die Mercedes-Benz Group AG übernimmt keine Garantie für die Gewährung von Fördermaßnahmen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Mercedes-Benz Partner.

Mercedes-Benz EQE und EQS Limousine, parkend in einem Showroom vor hellem Hintergrund.

Entdecken Sie die vollelektrischen Fahrzeuge von Mercedes-Benz.