E-Auto-Förderung.

Der Erwerb (Kauf oder Leasing) von erstmals ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland zugelassenen, elektrisch betriebenen Neufahrzeugen der Fahrzeugklasse M1 (batterieelektrische Fahrzeuge sowie unter bestimmten Voraussetzungen Plug in Hybride) wird im Rahmen des staatlichen E Auto Förderungsprogramms in Deutschland gefördert.

 

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Deutschland und deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 80.000 Euro, zuzüglich 5.000 Euro pro förderrelevantem Kind, höchstens jedoch 90.000 Euro, nicht übersteigt.

 

Die Förderhöhe richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und der Anzahl der förderrelevanten Kinder. Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride.
Für Familien erhöht sich die Förderung pro Kind um 500 Euro, bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt. Maßgeblich sind die in der „E-Auto-Förderung“-Richtlinie enthaltenen Fördertabellen.

 

Die E-Auto-Förderung kann je antragstellender Person und Fahrzeug nur einmal gewährt werden. Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate. Anträge sind spätestens 12 Monate nach der Zulassung über das vom BAFA unter der Internetseite foerderzentrale.gov.de zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular zu stellen.

 

Alle Informationen zum neuen E-Auto-Förderprogramm und detaillierte Förderbedingungen finden Sie auf der Webseite des BAFA. Die Förderung wird als staatlicher Zuschuss gewährt; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Mercedes Benz AG hat keinen Einfluss auf Bewilligung oder Höhe der Förderung.

Range Bild mit den PHEV Modellen von Mercedes-Benz

Dienstwagenbesteuerung.

Privat genutzte Dienstwagen werden grundsätzlich auf Basis des Bruttolistenpreises (= Bemessungsgrundlage) versteuert. Bei privat genutzten Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen wird die Bemessungsgrundlage für Zwecke der Lohn-/Einkommensteuer halbiert. Bei Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von max. 100.000 Euro beträgt diese nur ein Viertel. Dadurch reduziert sich die Steuerbelastung im Prinzip um die Hälfte (bzw. auf ein Viertel). Dieses Prinzip wird auch bei Anwendung der sogenannten Fahrtenbuchmethode berücksichtigt..

 

Hybridelektrofahrzeuge profitieren von der Halbierung, wenn deren rein elektrische Reichweite innerorts (EAER „City“) mindestens 80 km oder deren CO2-Ausstoß höchstens 50 g/km beträgt. Dabei wird auf die in den mitgelieferten, fahrzeugindividuellen CoC-Papieren enthaltenen Werte nach dem WLTP Messverfahren abgestellt.

Mercedes-Benz EQE und EQS parkend in einem Showroom vor hellem Hintergrund.

Spezielle degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge.

Rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die betrieblich genutzt und zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, können erstmals von einer neu eingeführten speziellen degressiven Abschreibung (AfA) profitieren. Hierunter fallen alle Kraftfahrzeuge (PKWs und Vans) mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren (Elektrofahrzeuge).

 

Die Abschreibung ist arithmetisch-degressiv ausgestaltet und verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwingend auf sechs Jahre in folgenden Staffelsätzen: Jahr der Anschaffung – 75 % Abschreibungssatz vom Anschaffungswert | 2. Nutzungsjahr („Jahr“) – 10 % | 3. Jahr – 5 % | 4. Jahr – 5 % | 5. Jahr – 3 % | 6. Jahr – 2 %.

 
Der 75-%-Abzug erfolgt immer in voller Höhe im Anschaffungsjahr, auch wenn das Fahrzeug innerhalb des Jahres erworben wird; eine monatsgenaue zeitanteilige Berechnung ist ausgeschlossen.
 
Durch den hohen Abschreibungssatz im ersten Jahr reduziert sich die steuerliche Bemessungsgrundlage bereits im Anschaffungsjahr drastisch – und damit auch die Steuerlast. Gerade kapital-intensive E-Nutzfahrzeugflotten erfahren so einen erheblichen Liquiditäts- und Investitionsschub.
Mercedes-Benz CLA, EQE und EQS parkend in einem Showroom vor hellem Hintergrund.

Kfz-Steuer.

Rein batterieelektrische Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden, profitieren für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung vom Entfall der Kfz-Steuer, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich nach aktueller Rechtslage die ansonsten zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. 
Mercedes-Benz EQE Limousine und SUV parkend in einem Showroom vor hellem Hintergrund.

E-Kennzeichen.

Erwerben Sie ein batterieelektrisches Fahrzeug oder ein Plug-in-Hybridfahrzeug mit mindestens 40 km elektrischer Reichweite (innerorts) oder einem CO2-Ausstoß von höchstens 50 g/km, ist das Fahrzeug zur Zulassung mit einem so genannten E-Kennzeichen berechtigt.

Abhängig von der jeweiligen lokalen/regionalen Umsetzung profitieren Sie unter Umständen z. B. von kostenfreiem Parken oder der Erlaubnis zur Nutzung der Busspur.

Seiliche Rückansicht eines roten elektrischer Mercedes-Benz CLA, der in einer hellen lichtdurchfluteten Halle steht.

THG-Quoten: Zusatzerlöse für elektrische Fahrzeuge.

Seit 01. Januar 2022 können Sie als Halter*in von elektrischen Fahrzeugen jährlich attraktive Zusatzerlöse durch den Verkauf von Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) erzielen. Die Abwicklung und Beantragung erfolgt über externe Anbieter. Die Firma M3E unterstützt Sie gerne bei der Beantragung Ihrer Treibhausgasquoten und übernimmt die Abwicklung für Sie.
Ein roter Mercedes-Benz EQB und ein grauer Mercedes-Benz EQA stehen auf einem hellen Untergrund an einer Ladesäule.

Regionale Förderung von Elektroautos.

Teilweise fördern Energiebetreiber oder Kommunen in Deutschland Projekte, die zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Energiewende beitragen. Informieren Sie sich bei örtlichen Umweltverbänden in Ihrer Region, um von Programmen dieser Art zu profitieren.  

Hinweis: Alle Angaben zu Förderungen sind als unverbindliche Hinweise zu verstehen. Die Mercedes-Benz Group AG übernimmt keine Garantie für die Gewährung von Fördermaßnahmen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Mercedes-Benz Partner.

Mercedes-Benz EQE und EQS Limousine, parkend in einem Showroom vor hellem Hintergrund.

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