Dienstwagenbesteuerung.

Privat genutzte Dienstwagen werden grundsätzlich auf Basis des Bruttolistenpreises (= Bemessungsgrundlage) versteuert. Bei privat genutzten Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen wird die Bemessungsgrundlage für Zwecke der Lohn-/Einkommensteuer halbiert. Bei Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von max. 100.000 Euro beträgt diese nur ein Viertel. Dadurch reduziert sich die Steuerbelastung im Prinzip um die Hälfte (bzw. auf ein Viertel). Dieses Prinzip wird auch bei Anwendung der sogenannten Fahrtenbuchmethode berücksichtigt..

 

Hybridelektrofahrzeuge profitieren von der Halbierung, wenn deren rein elektrische Reichweite innerorts (EAER „City“) mindestens 80 km oder deren CO2-Ausstoß höchstens 50 g/km beträgt. Dabei wird auf die in den mitgelieferten, fahrzeugindividuellen CoC-Papieren enthaltenen Werte nach dem WLTP Messverfahren abgestellt.

Mercedes-Benz EQE und EQS parkend in einem Showroom vor hellem Hintergrund.

Spezielle degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge.

Rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die betrieblich genutzt und zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, können erstmals von einer neu eingeführten speziellen degressiven Abschreibung (AfA) profitieren. Hierunter fallen alle Kraftfahrzeuge (PKWs und Vans) mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren (Elektrofahrzeuge).

 

Die Abschreibung ist arithmetisch-degressiv ausgestaltet und verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwingend auf sechs Jahre in folgenden Staffelsätzen: Jahr der Anschaffung – 75 % Abschreibungssatz vom Anschaffungswert | 2. Nutzungsjahr („Jahr“) – 10 % | 3. Jahr – 5 % | 4. Jahr – 5 % | 5. Jahr – 3 % | 6. Jahr – 2 %.

 
Der 75-%-Abzug erfolgt immer in voller Höhe im Anschaffungsjahr, auch wenn das Fahrzeug innerhalb des Jahres erworben wird; eine monatsgenaue zeitanteilige Berechnung ist ausgeschlossen.
 
Durch den hohen Abschreibungssatz im ersten Jahr reduziert sich die steuerliche Bemessungsgrundlage bereits im Anschaffungsjahr drastisch – und damit auch die Steuerlast. Gerade kapital-intensive E-Nutzfahrzeugflotten erfahren so einen erheblichen Liquiditäts- und Investitionsschub.
Mercedes-Benz EQE, EQS und EQA parkend in einem Showroom vor hellem Hintergrund.

Kfz-Steuer.

Rein batterieelektrische Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden, profitieren für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung vom Entfall der Kfz-Steuer, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich nach aktueller Rechtslage die ansonsten zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. 
Mercedes-Benz EQE Limousine und SUV parkend in einem Showroom vor hellem Hintergrund.