Neues E-Auto-Förderprogramm.

Profitieren Sie von bis zu 6.000 EUR staatlicher Förderung beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektrofahrzeugs von Mercedes-Benz.

 

Der Erwerb (Kauf oder Leasing) von erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugen der EU-Fahrzeugklasse M1 mit batterieelektrischem Antrieb, Elektrofahrzeuge mit Range-Extender und mit Plug-In-Hybrid-Antrieb wird im Rahmen des „E-Auto-Förderprogramms“ in Deutschland gefördert. 

 

Die Förderung wird für Fahrzeuge mit Neuzulassung ab dem 01.01.2026 gewährt und richtet sich an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 EUR. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 EUR je Kind auf maximal 90.000 EUR.

 

Bei Erwerb (Kauf oder Leasing) eines vollelektrischen Fahrzeugs beträgt die Basisförderung 3.000 EUR.

Familien mit Kindern werden zusätzlich mit maximal 1.000 EUR gefördert. Die Fördersumme erhöht sich um weitere 1.000 EUR (bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis maximal 60.000 EUR) oder 2.000 EUR (bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis maximal 45.000 EUR).

 

Bei Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeugs mit Range-Extender  oder eines Plug-in-Hybridfahrzeugs beträgt die Basisförderung 1.500 EUR.

Familien mit Kindern werden zusätzlich mit maximal 1.000 EUR gefördert. Die Fördersumme erhöht sich um weitere 1.000 EUR (bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis maximal 60.000 EUR) oder 2.000 EUR (bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis maximal 45.000 EUR).

 

Eine Antragsstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Alle Informationen zum Neuen E-Auto-Förderprogramm finden Sie auf der Webseite des Bundesumweltministeriums.

Range Bild mit den PHEV Modellen von Mercedes-Benz

Kfz-Steuer.

Rein batterieelektrische Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden, profitieren für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung vom Entfall der Kfz-Steuer, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich nach aktueller Rechtslage die ansonsten zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. 
Mercedes-Benz EQE Limousine und SUV parkend in einem Showroom vor hellem Hintergrund.

E-Kennzeichen.

Erwerben Sie ein batterieelektrisches Fahrzeug oder ein Plug-in-Hybridfahrzeug mit mindestens 40 km elektrischer Reichweite (innerorts) oder einem CO2-Ausstoß von höchstens 50 g/km, ist das Fahrzeug zur Zulassung mit einem so genannten E-Kennzeichen berechtigt.

Abhängig von der jeweiligen lokalen/regionalen Umsetzung profitieren Sie unter Umständen z. B. von kostenfreiem Parken oder der Erlaubnis zur Nutzung der Busspur.

Seiliche Rückansicht eines roten vollelektrischer Mercedes-Benz CLA, der in einer hellen lichtdurchfluteten Halle steht.