Kfz-Steuer.
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Erwerben Sie ein batterieelektrisches Fahrzeug oder ein Plug-in-Hybridfahrzeug mit mindestens 40 km elektrischer Reichweite (innerorts) oder einem CO2-Ausstoß von höchstens 50 g/km, ist das Fahrzeug zur Zulassung mit einem so genannten E-Kennzeichen berechtigt.
Abhängig von der jeweiligen lokalen/regionalen Umsetzung profitieren Sie unter Umständen z. B. von kostenfreiem Parken oder der Erlaubnis zur Nutzung der Busspur.
Teilweise fördern Energiebetreiber oder Kommunen in Deutschland Projekte, die zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Energiewende beitragen. Informieren Sie sich bei örtlichen Umweltverbänden in Ihrer Region, um von Programmen dieser Art zu profitieren.
Hinweis: Alle Angaben zu Förderungen sind als unverbindliche Hinweise zu verstehen. Die Mercedes-Benz Group AG übernimmt keine Garantie für die Gewährung von Fördermaßnahmen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Mercedes-Benz Partner.
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