Spezielle degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge.
Rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die betrieblich genutzt und zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, können erstmals von einer neu eingeführten speziellen degressiven Abschreibung (AfA) profitieren. Hierunter fallen alle Kraftfahrzeuge (PKWs und Vans) mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren (Elektrofahrzeuge).
Die Abschreibung ist arithmetisch-degressiv ausgestaltet und verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwingend auf sechs Jahre in folgenden Staffelsätzen: Jahr der Anschaffung – 75 % Abschreibungssatz vom Anschaffungswert | 2. Nutzungsjahr („Jahr“) – 10 % | 3. Jahr – 5 % | 4. Jahr – 5 % | 5. Jahr – 3 % | 6. Jahr – 2 %.
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