Ratenrechner
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FAQ Produkte
FAQ – Leasing & Finanzierung
Hier erhalten Sie einen Überblick über die meistgestellten Fragen zu den Finanzdienstleistungen.
Die monatliche Rate wird basierend auf dem Gesamtwert des Fahrzeugs berechnet. Die Faktoren Laufzeit, Kilometerlaufleistung, Restwert und – sofern bei privaten Verträgen vereinbart – Anzahlung, sowie die Produktart und der Zinssatz beeinflussen die monatliche Rate. Bei gewerblichen Finanzierungsverträgen ist eine Anzahlung mindestens in Höhe der Umsatzsteuer erforderlich. Um die monatliche Rate zu reduzieren und damit finanziell flexibler zu bleiben, kann beispielsweise eine längere Laufzeit gewählt und eine höhere Anzahlung getätigt werden.
Mit dem Ratenrechner können Sie unverbindlich Ihre Finanzierungs- oder Leasingrate berechnen und die Auswirkungen der Faktoren direkt sehen.
Der Leasingvertrag ist während der vereinbarten Leasingzeit nicht durch ordentliche Kündigung auflösbar. Der Finanzierungsvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt/teilgekündigt werden. Bei gewerblichen Kunden wird hierfür eine branchenübliche Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Verbindlichkeiten aus Verbraucherdarlehen können jederzeit ganz oder teilweise gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeführt werden. Bitte wenden Sie sich für Ihre individuelle Lösung an Ihren Vertriebspartner.
Wenn Sie als Privatperson Ihren Vertrag im Fernabsatz geschlossen haben, können Sie Ihren Leasingvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, sofern ein solcher Grund vorliegt. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht. Klicken Sie hier, um Ihren Leasingvertrag außerordentlich zu kündigen.
Umfasst Ihr Finanzierungsvertrag eine Schlussrate, so wird diese zum Vertragsende zusammen mit der letzten Monatsrate fällig und automatisch eingezogen, sofern Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt haben. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, über ihren zuständigen Ansprechpartner im Autohaus eine Anschlussfinanzierung zu beantragen.
Haben Sie eine Plus3-Finanzierung abgeschlossen, können Sie das Fahrzeug zum Vertragsende zurückgeben. Vereinbaren Sie hierzu bitte rechtzeitig einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner im Autohaus. Ihren Rateneinzugstermin sowie alle Informationen zu Ihrem Vertrag können Sie auch jederzeit in unserem Kundenportal Mercedes-Benz finance einsehen.
Eine Anschlussfinanzierung kann Ihr zuständiger Händler für Sie kalkulieren. Bitte wenden Sie sich daher für die Weiterfinanzierung Ihres Fahrzeugs direkt an Ihr Mercedes-Benz Autohaus.
Grundsätzlich kann eine private Bürgschaft als zusätzliche Sicherheit in Ihrer Vertragsanfrage aufgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass eine private Bürgschaft nicht zum Ausgleich einer negativen Haushaltsrechnung dient.
Nach Prüfung unseres Produktportfolios haben wir uns entschieden, die Einlagenkonten komplett aus unserem Leistungsangebot zu nehmen. Das Einlagengeschäft wurde eingestellt.
Sollten Sie Fragen zu Ihren vorherigen Geldanlagen haben, dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an geldanlagen@mercedes-benz-bank.com. Vielen Dank für Ihr Verständnis.