E-Klasse Leasing.

Jetzt die Rate für das T-Modell berechnen.

Ab 56.703,50 €

Leasingprodukte


Ihre Leasingoptionen auf einen Blick.

Mit einem E-Klasse T-Modell Leasing bleiben Sie am Puls der Zeit. Denn Sie genießen die innovativen Features Ihres Wunsch-Mercedes – und steigen am Ende der Vertragslaufzeit wahlweise auf ein neueres Modell um. Mit Standard-Leasing und Service-Leasing bietet Ihnen die Mercedes-Benz Gruppe zwei attraktive Leasingprodukte. Außerdem in jedem Leasing enthalten: Kostentransparenz durch gleichbleibende Raten, GAP-Unterdeckungsschutz und Restwertgarantie.

Leasingprodukte


Ihre Leasingoptionen auf einen Blick.

Mit einem E-Klasse T-Modell Leasing bleiben Sie am Puls der Zeit. Denn Sie genießen die innovativen Features Ihres Wunsch-Mercedes – und steigen am Ende der Vertragslaufzeit wahlweise auf ein neueres Modell um. Mit Standard-Leasing und Service-Leasing bietet Ihnen die Mercedes-Benz Gruppe zwei attraktive Leasingprodukte. Außerdem in jedem Leasing enthalten: Kostentransparenz durch gleichbleibende Raten, GAP-Unterdeckungsschutz und Restwertgarantie.

    Standard-Leasing

    Mercedes-Benz Leasing für den CLA Coupé

    Beim Standard-Leasing zahlen Sie über einen vertraglich festgelegten Zeitraum jeden Monat eine fixe Rate. Die Höhe der Rate hängt vom Kaufpreis Ihres E-Klasse T-Modells, der optionalen Leasing-Sonderzahlung, der geplanten Kilometerlaufleistung und der Vertragslaufzeit ab.

    Service-Leasing

    Service-Leasing plus für den CLA Coupé

    Beim Service-Leasing kombinieren Sie die Fahrzeugnutzung mit einem Service-Paket von Mercedes-Benz. Damit können Sie ausgewählte Wartungs- und Reparaturleistungen in einer zertifizierten Mercedes-Benz Werkstatt in Anspruch nehmen. Bequem: Die Servicekosten sind in der monatlichen Leasingrate für Ihr E-Klasse T-Modell enthalten.

    Versicherungen


    Zum richtigen Auto gehört die richtige Versicherung.

    Versicherungen


    Zum richtigen Auto gehört die richtige Versicherung.

    Versicherungen

    Sie haben Ihr E-Klasse T-Modell ausgewählt und die Ratenzahlung ist gesichert. Jetzt brauchen Sie nur noch eine Kfz-Versicherung, die sich genauso richtig anfühlt. Mit der Mercedes-Benz AutoversicherungVersicherer: HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover, vermittelt durch die Mercedes-Benz Bank AG, Siemensstraße 7, 70469 Stuttgart. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen. sind Sie umfassend abgesichert – und Ihr Auto ist im Schadenfall in den besten Händen einer Mercedes-Benz Werkstatt.

    Digital vorausfahren: Mit der Telematik Autoversicherung „InScore“[1] und Ihrem vernetzten E-Klasse T-Modell. Sie bestimmen mit Ihrem Fahrverhalten die Höhe der Versicherungsprämie selbst.

    Finanzierung


    So flexibel wie Du selbst.

    Finanzierung


    So flexibel wie Sie selbst.

    E-Klasse T-Modell finanzieren

    Vieles lässt sich in Raten abzahlen. Und Ihr Traumauto? Selbstverständlich können Sie auch das E-Klasse T-Modell finanzieren. Fragen Sie Ihren Mercedes-Benz Partner nach Ihrem persönlichen Angebot. Bei ihm erhalten Sie Fahrzeug und Finanzierung aus einer Hand.

    Umweltbonus / Innovationsprämie


    Umweltbonus / Innovationsprämie: e-Mobilität zahlt sich aus. 

    Sichern Sie sich bis zu 6.750 Euro Förderung.

    Umweltbonus / Innovationsprämie


    Umweltbonus / Innovationsprämie: e-Mobilität zahlt sich aus. 

    Sichern Sie sich bis zu 6.750 Euro Förderung.

    Elektromobilität Umweltbonus

    Der Erwerb (Kauf oder Leasing) von elektrisch betriebenen Fahrzeugen wird in Deutschland durch den Umweltbonus gefördert. Dabei erfolgt die Förderung berechtigter Fahrzeuge, welche sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden, grundsätzlich hälftig durch Bund und Automobilhersteller. Im Rahmen der "Innovationsprämie" verdoppelt der Bund seinen Anteil am Umweltbonus für förderfähige Fahrzeuge. Eine Beantragung des Bundesanteils ist nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist. Die Antragsstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung und ausschließlich über das vom BAFA zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular erfolgen.


    Ab 01.01.2023 erhalten Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge keine Förderung mehr. Antragsberechtigt sind bis 31.08.2023 Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, ab 01.09.2023 nur noch Privatpersonen. Der Herstelleranteil am Umweltbonus wird automatisch vom Nettokaufpreis abgezogen, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Im Fall des Leasings wird der Herstelleranteil auf die monatliche Leasingrate umgelegt. Unter gewissen Voraussetzungen gilt der Umweltbonus auch für elektrisch betriebene junge Gebrauchtfahrzeuge, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen.


    Bei Antragstellung bis 31.12.2022 beträgt der Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“ :
     a)    für den Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von ≤  40.000 €: 9.000 € (Bundesanteil: 6.000 €, Herstelleranteil: 3.000 €), > 40.000 € bis maximal 65.000 €: 7.500 € (Bundesanteil: 5.000 €, Herstelleranteil: 2.500 €),
     b)    für den Kauf eines neuen Plug-In-Hybrid-Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von ≤ 40.000 €: 6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €),> 40.000 € bis maximal 65.000 €: 5.625 € (Bundesanteil: 3.750 €, Herstelleranteil: 1.875 €),
    c)    im Fall des Leasings eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von ≤ 40.000 € bei einer Leasingdauer ab 6 bis einschließlich 11 Monate: 2.250 € (Bundesanteil: 1.500 €, Herstelleranteil: 750 €); ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €); ab 24 Monate: 9.000 € (Bundesanteil: 6.000 €, Herstelleranteil: 3.000 €)/ > 40.000 € bis maximal 65.000 € bei einer Leasingdauer ab 6 bis einschließlich 11 Monate: 1.875 € (Bundesanteil 1.250 €, Herstelleranteil: 625 €); ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 3.750 € (Bundesanteil: 1.500 €, Herstelleranteil: 1.250 €); ab 24 Monate: 7.500 € (Bundesanteil: 5.000 €, Herstelleranteil: 2.500 €),
    d)    im Fall des Leasings eines neuen Plug-In-Hybrid-Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von ≤ 40.000 € bei einer Leasingdauer ab 6 bis einschließlich 11 Monate: 1.687,50 (Bundesanteil: 1.125 €, Herstelleranteil: 562,50 €); ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 3.375 € (Bundesanteil: 2.250 €, Herstelleranteil: 1.125 €), ab 24 Monate: 6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €)/ > 40.000 € bis maximal 65.000 € bei einer Leasingdauer ab 6 bis einschließlich 11 Monate: 1.406,25 € (Bundesanteil: 937,50 €, Herstelleranteil: 468,75 €);    ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 2.812,50 (Bundesanteil: 1.875 €, Herstelleranteil: 937,50 €); ab 24 Monate: 5.625 € (Bundesanteil: 3.750 €, Herstelleranteil: 1.875 €);


    Bei Antragstellung ab 01.01.2023 bis einschließlich 31.12.2023 beträgt der Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“:
    a)    für den Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von ≤ 40.000 €: 6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €), > 40.000 € bis maximal 65.000 €: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €),
    b)    im Fall des Leasings eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von ≤ 40.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 3.375 € (Bundesanteil: 2.250 €, Herstelleranteil: 1.125 €), ab 24 Monate: 6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €)/ > 40.000 € bis maximal 65.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 2.250 € (Bundesanteil: 1.500 €, Herstelleranteil: 750 €), ab 24 Monate: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil 1.500 €).

    Bei Antragstellung ab dem 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2024 beträgt der Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“ :
    a)    für den Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland bis maximal 45.000 €: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €),
    b)    im Fall des Leasings eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland bis maximal 45.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 2.250 € (Bundesanteil: 1.500 €, Herstelleranteil: 750 €), ab 24 Monate: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €),

    Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise lediglich Ihrer Information dienen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“ sowie sämtliche Zuwendungsvoraussetzungen für die Beantragung des Bundesanteils sind in der auf der Website  des BAFA (https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html) abrufbaren Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, laut der aktuellen Förderrichtlinie spätestens jedoch am 31.12.2024.

    A 250 e Kompaktlimousine | WLTP: Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert: 1,3-1,0 l/100 km; Stromverbrauch gewichtet kombiniert: 16,6-14,8 kWh/100 km; CO₂-Emissionen gewichtet kombiniert: 30-22 g/km<p>Die angegebenen Werte sind die ermittelten „WLTP-CO<sub>2</sub>-Werte&quot; i.S.v. Art. 2 Nr. 3 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153.&nbsp;Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Stromverbrauch wurde auf Grundlage der VO 2017/1151/EU ermittelt.</p> <p>Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO<sub>2</sub>-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO<sub>2</sub>-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (<a href="http://www.dat.de" target="_blank">www.dat.de</a>) unentgeltlich erhältlich ist.</p> <p>Der zertifizierte elektrische Verbrauch wird in der Regel mit maximaler AC Ladeleistung durch ein Mode 3 Kabel bestimmt. Daher wird empfohlen, Fahrzeuge mit einer HV-Batterie bevorzugt an einer Wallbox oder einer AC-Ladestation mit einem Mode 3 Kabel zu laden, um kürzere Ladezeiten und einen besseren Ladewirkungsgrad zu erreichen.</p>

    A 250 e Limousine | WLTP: Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert: 1,3-0,9 l/100 km; Stromverbrauch gewichtet kombiniert: 16,5-14,5 kWh/100 km; CO₂-Emissionen gewichtet kombiniert: 30-20 g/km<p>Die angegebenen Werte sind die ermittelten „WLTP-CO<sub>2</sub>-Werte&quot; i.S.v. Art. 2 Nr. 3 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153.&nbsp;Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Stromverbrauch wurde auf Grundlage der VO 2017/1151/EU ermittelt.</p> <p>Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO<sub>2</sub>-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO<sub>2</sub>-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (<a href="http://www.dat.de" target="_blank">www.dat.de</a>) unentgeltlich erhältlich ist.</p> <p>Der zertifizierte elektrische Verbrauch wird in der Regel mit maximaler AC Ladeleistung durch ein Mode 3 Kabel bestimmt. Daher wird empfohlen, Fahrzeuge mit einer HV-Batterie bevorzugt an einer Wallbox oder einer AC-Ladestation mit einem Mode 3 Kabel zu laden, um kürzere Ladezeiten und einen besseren Ladewirkungsgrad zu erreichen.</p>

    B 250 e Sports Tourer | WLTP: Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert: 1,4-1,0 l/100 km; Stromverbrauch gewichtet kombiniert: 17,1-15,1 kWh/100 km; CO₂-Emissionen gewichtet kombiniert: 33-23 g/km<p>Die angegebenen Werte sind die ermittelten „WLTP-CO<sub>2</sub>-Werte&quot; i.S.v. Art. 2 Nr. 3 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153.&nbsp;Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Stromverbrauch wurde auf Grundlage der VO 2017/1151/EU ermittelt.</p> <p>Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO<sub>2</sub>-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO<sub>2</sub>-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (<a href="http://www.dat.de" target="_blank">www.dat.de</a>) unentgeltlich erhältlich ist.</p> <p>Der zertifizierte elektrische Verbrauch wird in der Regel mit maximaler AC Ladeleistung durch ein Mode 3 Kabel bestimmt. Daher wird empfohlen, Fahrzeuge mit einer HV-Batterie bevorzugt an einer Wallbox oder einer AC-Ladestation mit einem Mode 3 Kabel zu laden, um kürzere Ladezeiten und einen besseren Ladewirkungsgrad zu erreichen.</p>

    GLA 250 e SUV | WLTP: Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert: 1,6-1,3 l/100 km; Stromverbrauch gewichtet kombiniert: 17,9-16,0 kWh/100 km; CO₂-Emissionen gewichtet kombiniert: 37-29 g/km<p>Die angegebenen Werte sind die ermittelten „WLTP-CO<sub>2</sub>-Werte&quot; i.S.v. Art. 2 Nr. 3 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153.&nbsp;Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Stromverbrauch wurde auf Grundlage der VO 2017/1151/EU ermittelt.</p> <p>Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO<sub>2</sub>-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO<sub>2</sub>-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (<a href="http://www.dat.de" target="_blank">www.dat.de</a>) unentgeltlich erhältlich ist.</p> <p>Der zertifizierte elektrische Verbrauch wird in der Regel mit maximaler AC Ladeleistung durch ein Mode 3 Kabel bestimmt. Daher wird empfohlen, Fahrzeuge mit einer HV-Batterie bevorzugt an einer Wallbox oder einer AC-Ladestation mit einem Mode 3 Kabel zu laden, um kürzere Ladezeiten und einen besseren Ladewirkungsgrad zu erreichen.</p>