Hinweise zur Rücknahme gem. Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV)
Um Ihnen die Rückgabe Ihres Fahrzeugs so einfach wie möglich zu machen, unterhält Mercedes-Benz ein flächendeckendes Netz von anerkannten Rücknahmestellen. Durch die Rückgabe innerhalb unseres Rücknahmenetzwerks stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug gesetzeskonform entsorgt wird.
Bitte beachten Sie, dass Sie laut Gesetz verpflichtet sind, Ihr Altfahrzeug ausschließlich einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.
Als Besitzer können Sie Ihr Fahrzeug unter folgenden Bedingungen kostenlos in unserem Rücknahmenetzwerk zurückgeben:
• Es handelt sich um ein Fahrzeug der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) oder N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 Tonnen).
• Alle wesentlichen Bestandteile wie Antrieb (Motor, Getriebe, etc.), Fahrwerk, Karosserie, Katalysator oder elektronische Steuergeräte sind im Fahrzeug vorhanden.
• Es befindet sich kein Abfall im Fahrzeug.
• Das Fahrzeug ist oder war vor der Stilllegung mindestens einen Monat in einem Land der Europäischen Union zugelassen.
• Die Zulassungsdokumente werden mit übergeben.
Nach Übergabe des Altfahrzeugs und der Zulassungsdokumente an einen unserer Partner erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, der die gesetzeskonforme Entsorgung und ordnungsgemäße Verwertung bestätigt. In der Regel benötigen Sie diesen Nachweis, um Ihr Fahrzeug anschließend bei Ihrer Zulassungsstelle endgültig stillzulegen.
Wenn Sie Ihr Mercedes-Benz Altfahrzeug kostenlos zurückgeben möchten, dann kontaktieren Sie bitte unseren Rücknahme-Netzbetreiber LRP Autorecycling Leipzig GmbH unter der Nummer: 0800 1142114 (Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr) oder folgender Email Adresse: info@lrp24.de. Informationen zu den Rück- und Annahmestellen für Ihr Altfahrzeug finden Sie auf https://einfachabgeben.de/.
Gemäß Altfahrzeugverordnung sind wir als Hersteller verpflichtet, jährlich Daten über die Erreichung der quantitativen Zielvorgaben mit Blick auf die Verwertung der Altfahrzeuge (Verwertungsquoten) zu veröffentlichen. Details zu den Altfahrzeug-Verwertungsquoten in Deutschland können Sie auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums hier (Jahresberichte über die Altfahrzeug-Verwertungsquoten in Deutschland) einsehen.
Hinweise zur Rücknahme gem. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nach Gebrauch nicht im unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) entsorgt, sondern müssen einer getrennten Erfassung zugeführt werden. Altgeräte enthalten möglicherweise Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können.
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne ist untersagt. Enthalten die Produkte Batterien oder Akkus, die nicht fest verbaut sind, müssen diese vor der Entsorgung entnommen und getrennt als Batterie entsorgt werden.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (also Recycling-/ Wertstoffhöfe der Kommunen) der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzeigen zu lassen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen
Des Weiteren können Sie auch Elektro- oder Elektronikgeräte unter folgenden Voraussetzungen bei allen Mercedes-Benz Niederlassungen unentgeltlich abgeben:
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt;
2. Kleingeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, unabhängig vom Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes (max. drei Altgeräte pro Geräteart).
Datenschutz
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
WEEE-Registrierungsnummer
Im Zuge der Umsetzung des ElektroG haben wir uns bei der Stiftung "Elektro-Altgeräte Register" (Stiftung ear) registrieren lassen. Unter der Registrierungsnummer DE 64356963 sind wir bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/oder Elektronikgeräten registriert.
Informationspflicht
Informationspflichten gemäß § 18 ElektroG (Sammel- und Verwertungsquoten) finden Sie hier (Elektro- und Elektronikgeräte).
Hinweise zur Rücknahme gemäß Batteriedurchführungsgesetz (BattDG)
Vermeidung von Abfall-Batterien
Vermeiden Sie, wo möglich, die Entstehung von Abfällen bei Altbatterien. Bitte achten Sie bei Ihrer Wahl auf wieder aufladbare Akkumulatoren oder Batterien mit einer längeren Lebensdauer. Vermeiden Sie die Vermüllung des öffentlichen Raums, indem Sie Batterien korrekt entsorgen, anstatt sie achtlos liegenzulassen.
Bitte prüfen Sie Möglichkeiten, die Batterie, anstatt der Entsorgung einer Wiederverwendung zuzuführen, beispielsweise durch die Wiederaufbereitung oder die Instandsetzung der Batterie.
Entsorgungshinweis
Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ besagt, dass Batterien und Akkumulatoren (zusammen: Altbatterien) nach Gebrauch nicht im unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) entsorgt werden dürfen.
Gefährdungspotenzial
Batterien können Stoffe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind. Vorsicht ist aufgrund der besonderen Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien geboten. Durch die getrennte Sammlung und Verwertung von alten Batterien und Akkumulatoren sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Batterien und Akkumulatoren, die in Elektrogeräten enthalten sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen getrennt von diesen entsorgt werden.
Kennzeichnung Schadstoffhaltiger Batterien
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen. Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber (Hg), mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium (Cd) oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei (Pb) enthalten, sind mit den jeweiligen chemischen Zeichen der Metalle (Hg, Cd, Pb) gekennzeichnet, bei denen der vorgenannte Grenzwert überschritten wird.
Pflichten der Endnutzer
Endnutzer von Batterien und Akkumulatoren sind verpflichtet, Altbatterien den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen zuzuführen.
Die Möglichkeiten zur Rücknahme und Entsorgung von Batterien, welche sie bei der Mercedes-Benz AG oder einem Servicepartner der Mercedes-Benz AG erworben haben, sind im nachfolgenden Abschnitt im Detail pro Batteriekategorie dargelegt.
Darüber hinaus steht Ihnen gem. BattDG auch eine Rückgabemöglichkeit bei freigegebenen Abfallbewirtschaftern (diese sind auf der Homepage der Stiftung ear gelistet) zu.
Rücknahme und Entsorgung von Altbatterien für die verschiedenen Batteriekategorien durch die Mercedes-Benz AG
• Gerätebatterien:
Die von der MBAG in Deutschland in Verkehr gebrachten Gerätebatterien sind bei der „Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien“ lizenziert und können bei jeder Gerätebatterie-Rücknahmestelle abgegeben werden.
Darüber hinaus besteht eine Rückgabemöglichkeit bei jedem Mercedes-Benz Servicepartner, welcher auch Gerätebatterien zum Verkauf anbietet.
• Elektrofahrzeug- und Starterbatterien:
Für Elektrofahrzeugbatterien sowie Starterbatterien nimmt die MBAG Ihre individuellen Herstellerverpflichtungen selbst wahr. Elektrofahrzeugaltbatterien und Starteraltbatterien können bei Mercedes-Benz Servicewerkstätten (Mercedes-Benz Niederlassungen und Mercedes-Benz Servicepartner) kostenlos abgegeben werden.
Haben Sie als Wirtschaftsakteur Fragen zur Rückgabe einer Mercedes-Benz Elektrofahrzeug- oder Starteraltbatterie – kontaktieren Sie bitte die Hotline unseres Entsorgungsunternehmens: +49 8 00-7 78 836 54 2
Informationspflicht
Die EU-Mitgliedsstaaten sind nach der EUBattVO verpflichtet, Daten zu Alt-Batterien zu erheben und diese an die Europäische Kommission zu übermitteln.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier
Hinweise zur Rücknahme gem. Altölverordnung (AltölV).
Der Käufer ist verpflichtet, für eine umweltgerechte Entsorgung des Altöls und der Gebinde Sorge zu tragen. Um dies zu ermöglichen, nehmen wir selbstverständlich kostenlos Ihr Altöl in Höhe der bei uns erworbenen Menge zurück. Das Altöl kann entweder an der Adresse unseres Versandlagers (Versandadresse, siehe Rechnung) oder in einer Mercedes-Benz Niederlassung zurückgegeben werden. Eventuell anfallende Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Bitte beachten Sie beim Versenden, dass Altöl Gefahrgut darstellt. Eine Altöl-Rücknahme erfordert die Vorlage der Rechnung bzw. des Lieferscheins. Selbstverständlich können Sie auch Ihre gebrauchten Ölfilter und andere beim Ölwechsel anfallende ölhaltige Abfälle, in der bei uns erworbenen Menge gegen Vorlage der Rechnung bzw. des Lieferscheins an der Adresse unseres Versandlagers (Versandadresse, siehe Rechnung) zurückgeben oder an diese zurücksenden. Auch hier gehen die Transportkosten zu Ihren Lasten.