
E-Klasse Leasing.
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Jetzt Rate für Limousine berechnen.
Leasingrechner
In 3 Schritten zu Ihrem E-Klasse Leasingvertrag.
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Versicherung
Zum richtigen Auto gehört die richtige Versicherung.
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Zum richtigen Auto gehört die richtige Versicherung.
Sie haben Ihre E-Klasse Limousine ausgewählt und die Ratenzahlung ist gesichert. Jetzt brauchen Sie nur noch eine Kfz-Versicherung, die sich genauso richtig anfühlt. Mit der Mercedes-Benz AutoversicherungVersicherer: HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover, vermittelt durch die Mercedes-Benz Bank AG, Siemensstraße 7, 70469 Stuttgart. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen. sind Sie umfassend abgesichert – und Ihr Auto ist im Schadenfall in den besten Händen einer Mercedes-Benz Werkstatt.
Digital vorausfahren: Mit der Telematik Autoversicherung „InScore“[1] und Ihrer vernetzten E-Klasse Limousine. Sie bestimmen mit Ihrem Fahrverhalten die Höhe der Versicherungsprämie selbst.
Finanzierung
So flexibel wie Du selbst.
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So flexibel wie Sie selbst.
Vieles lässt sich in Raten abzahlen. Und Ihr Traumauto? Selbstverständlich können Sie auch die E-Klasse Limousine finanzieren. Fragen Sie Ihren Mercedes-Benz Händler nach Ihrem persönlichen Angebot. Bei ihm erhalten Sie Fahrzeug und Finanzierung aus einer Hand.
Umweltbonus / Innovationsprämie
Umweltbonus / Innovationsprämie: e-Mobilität zahlt sich aus.
Umweltbonus / Innovationsprämie
Umweltbonus / Innovationsprämie: e-Mobilität zahlt sich aus.
Mercedes-Benz und die Bundesregierung fördern Ihren Einstieg in die Elektromobilität. Dabei verdoppelt die Bundesregierung den Bundesanteil am Umweltbonus als neue Innovationsprämie.
Für den Kauf und die Zulassung eines Elektrofahrzeugs mit einem Nettolistenpreis > 40.000 Euro bis 65.000 Euro beträgt die Gesamtförderung 7.500 Euro. Für den Kauf und die Zulassung eines ausgewählten Plug-in-Hybridfahrzeugs mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro beträgt die Gesamtförderung 6.750 Euro. Für den Kauf und die Zulassung eines ausgewählten Plug-in-Hybridfahrzeugs mit einem Nettolistenpreis > 40.000 Euro bis 65.000 Euro beträgt die Gesamtförderung 5.625 Euro. Die Innovationsprämie gilt für Neufahrzeuge, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen und nach dem 03.06.2020 zugelassen werden und ist befristet bis 31.12.2021.
Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie des Bundes ist durch die auf der Webseite des BAFA (www.bafa.de/umweltbonus) abrufbare Richtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Innovationsprämie bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
EQV 300: Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 26,4-26,3; CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 0.<p>Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration.</p> <p>Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO<sub>2</sub>-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch die CO<sub>2</sub>-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (<a href="http://www.dat.de" target="_blank">www.dat.de</a>) unentgeltlich erhältlich ist.</p>
GLC 300 e 4MATIC: Kraftstoffverbrauch gewichtet 2,5-2,2 l/100 km, CO2-Emissionen gewichtet 58-51 g/km, Stromverbrauch gewichtet 18,3-16,5 kWh/100 km.<p>Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um die „NEFZ-CO<sub>2</sub>-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattungen.<br> </p> <p>Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO<sub>2</sub>-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch die CO<sub>2</sub>-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (<a href="http://www.dat.de" target="_blank">www.dat.de</a>) unentgeltlich erhältlich ist.</p>
B-Klasse 250 e Sports Tourer: Kraftstoffverbrauch gewichtet 1,6-1,4 l/100 km, CO2-Emissionen gewichtet 36-32 g/km, Stromverbrauch gewichtet 15,4-14,7 kWh/100 km<p>Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um die „NEFZ-CO<sub>2</sub>-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattungen.<br> </p> <p>Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO<sub>2</sub>-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch die CO<sub>2</sub>-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (<a href="http://www.dat.de" target="_blank">www.dat.de</a>) unentgeltlich erhältlich ist.</p>
EQC 400 4MATIC: Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 21,5-20,1; CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 0.<p>Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration.</p> <p>Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO<sub>2</sub>-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch die CO<sub>2</sub>-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (<a href="http://www.dat.de" target="_blank">www.dat.de</a>) unentgeltlich erhältlich ist.</p>