Video eines weißen CLA Modell in Frontansicht. Das Modell fährt auf einer Straße entlang.

Eine Probefahrt mit Ihrem Mercedes-Benz.

Lernen Sie Ihr Wunschmodell persönlich kennen. Erleben Sie unsere Fahrzeuge mit allen Facetten, direkt vom Fahrersitz aus.

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Highlights hautnah erleben

Ablauf einer Probefahrt.

Sind Sie bereit für das erste Treffen mit Ihrem Traumwagen? Steigen Sie ein und erleben Sie Beschleunigung, Innovation und Exklusivität live und ungefiltert. Auf Wunsch begleiten Sie unsere Expertinnen und Experten auf Ihrer Probefahrt und führen Sie durch alle technischen Highlights. 

Ihre Fragen - unsere Antworten

Das Mindestalter für eine Probefahrt liegt bei 18 Jahren. Für die Modelle von AMG und Maybach beträgt das Mindestalter 21 Jahre. Zudem ist der Besitz einer seit mindestens einem Jahr in Deutschland anerkannten Fahrerlaubnis erforderlich. Unabhängig vom gewählten Modell ist die Probefahrt nur innerhalb der Geschäftszeiten und nach Vorlage eines gültigen Führerscheins sowie eines Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit einer Meldebestätigung möglich. Für Interessenten mit Wohnsitz außerhalb Europas sind ausschließlich begleitete Probefahrten zulässig. Besondere Wünsche werden in Absprache mit der Mercedes-Benz AG geklärt.

Probefahrten werden an allen Mercedes-Benz Vertriebspartner Standorten angeboten.

Ja, Sie können die Probefahrt alleine durchführen. Sollte eine zweite Person fahren wollen, muss diese beim Mercedes-Benz Vertriebspartner registriert und im System vermerkt werden.

Während der Probefahrt sind Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung des Fahrzeugs inbegriffen. Dabei trägt der Entleiher, d.h. der Kunde, eine nicht reduzierbare Selbstbeteiligung pro Schadenfall. Bei Unfällen oder Pannen ist der Mercedes-Benz Vertriebspartner, bei dem die Probefahrt gestartet wurde, erster Ansprechpartner.

Wenn das Fahrzeug während der Probefahrt beschädigt wird und nicht mehr fahrtauglich ist – sei es durch eine Panne, Schlüsselverlust oder andere Gründe – müssen der Mercedes-Benz Vertriebspartner oder der Fahrzeugnutzende das Mercedes-Benz Customer Assistance Center (CAC) kontaktieren, um das Fahrzeug und die Fahrzeugnutzenden zum Autohaus zurückzuführen.

Bei jeglichen Schäden, Unfällen oder Diebstahl des geliehenen Fahrzeugs ist umgehend der entsprechende Mercedes-Benz Vertriebspartner zu informieren. Am Unfallort sollte, wenn möglich, eine polizeiliche Aufnahme angefordert oder zumindest ein detaillierter Unfallbericht verfasst werden. Bei Diebstahl, Verlust oder technischen Defekten besteht ebenfalls eine sofortige Meldepflicht.