Eine Probefahrt mit Ihrem Mercedes-Benz.
Lernen Sie Ihr Wunschmodell persönlich kennen. Erleben Sie unsere Fahrzeuge mit allen Facetten, direkt vom Fahrersitz aus.
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Erleben Sie das einzigartige Mercedes-Benz Fahrgefühl
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FAQ's zu der Probefahrt mit Ihrem Mercedes-Benz.
Ihr Wunschfahrzeug hautnah
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Highlights hautnah erleben
Sind Sie bereit für das erste Treffen mit Ihrem Traumwagen? Steigen Sie ein und erleben Sie Beschleunigung, Innovation und Exklusivität live und ungefiltert. Auf Wunsch begleiten Sie unsere Expertinnen und Experten auf Ihrer Probefahrt und führen Sie durch alle technischen Highlights.
Wählen Sie auf unserer Webseite Ihr gewünschtes Modell aus. Im Anschluss können Sie über Probefahrt vereinbaren direkt eine Probefahrt bei Ihrem Mercedes-Benz Vertriebspartner anfragen.
Sie können jedes aktuelle Modell bei Ihrem Mercedes-Benz Vertriebspartner fahren oder für eine Probefahrt anfragen.
Probefahrten werden an allen Mercedes-Benz Vertriebspartner Standorten angeboten.
Ja, die Probefahrt ist kostenlos. Allerdings sind Tank- und Ladekosten selbst zu tragen.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Probefahrten der Mercedes-Benz AG.
Eine Probefahrt dauert in der Regel drei Stunden. Darüber hinaus sind individuelle Absprachen mit dem Mercedes-Benz Vertriebspartner möglich.
Jede Probefahrt hat individuelle Freikilometergrenzen. Für eventuell anfallende Mehrkilometer können Kosten anfallen. Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrem Mercedes-Benz Vertriebspartner.
Ja, Sie können die Probefahrt alleine durchführen. Sollte eine zweite Person fahren wollen, muss diese beim Mercedes-Benz Vertriebspartner registriert und im System vermerkt werden.
Während der Probefahrt sind Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung des Fahrzeugs inbegriffen. Dabei trägt der Entleiher, d.h. der Kunde, eine nicht reduzierbare Selbstbeteiligung pro Schadenfall. Bei Unfällen oder Pannen ist der Mercedes-Benz Vertriebspartner, bei dem die Probefahrt gestartet wurde, erster Ansprechpartner.
Wenn das Fahrzeug während der Probefahrt beschädigt wird und nicht mehr fahrtauglich ist – sei es durch eine Panne, Schlüsselverlust oder andere Gründe – müssen der Mercedes-Benz Vertriebspartner oder der Fahrzeugnutzende das Mercedes-Benz Customer Assistance Center (CAC) kontaktieren, um das Fahrzeug und die Fahrzeugnutzenden zum Autohaus zurückzuführen.
Bei jeglichen Schäden, Unfällen oder Diebstahl des geliehenen Fahrzeugs ist umgehend der entsprechende Mercedes-Benz Vertriebspartner zu informieren. Am Unfallort sollte, wenn möglich, eine polizeiliche Aufnahme angefordert oder zumindest ein detaillierter Unfallbericht verfasst werden. Bei Diebstahl, Verlust oder technischen Defekten besteht ebenfalls eine sofortige Meldepflicht.